AGB Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Accompany Change GmbH für Weiterbildungsveranstaltungen der Accompany Change Akademie

Stand: September 2026

A. Allgemeine Bedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge über Weiterbildungsleistungen der

Accompany Change GmbH
Innstraße 69b
94032 Passau
Deutschland
E-Mail: info@accompany-change.com

nachfolgend „Accompany Change“ oder „wir“.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.

1.3 Diese AGB gelten für offene Weiterbildungs-, Austausch- und Veranstaltungsformate der Accompany Change Akademie, unabhängig davon, ob diese in Präsenz, online oder in hybrider Form durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Seminare, Workshops, mehrteilige Programme, Round Tables, Netzwerk- und Austauschformate sowie ergänzende Transfer- oder Einzelcoachings, soweit diese Bestandteil der jeweiligen gebuchten Veranstaltung sind.

1.4 Inhalt, Umfang, Format, Dauer, Termine, Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

1.5 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung unserer Weiterbildungsangebote auf unserer Website, in Buchungsplattformen oder sonstigen Medien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 Mit Absenden einer verbindlichen Buchung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Weiterbildungsveranstaltung ab.

2.3 Der Eingang einer Buchung kann zunächst automatisch per E-Mail bestätigt werden. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Buchung dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.4 Der Vertrag kommt mit der Zusendung unserer Buchungs- oder Auftragsbestätigung in Textform zustande.

2.5 Buchungen können, soweit von uns angeboten, über unsere Website, über das von uns eingesetzte Buchungssystem oder in Textform, insbesondere per E-Mail, vorgenommen werden.

2.6 Erfolgt die Buchung durch ein Unternehmen für eine andere Person, ist Vertragspartner grundsätzlich das buchende Unternehmen. Die angemeldete Person ist Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer der Veranstaltung.

3. Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Inhalt und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Veranstaltungsbeschreibung.

3.2 Wir behalten uns geringfügige inhaltliche, methodische, zeitliche oder organisatorische Änderungen vor, soweit dadurch Charakter, Zielsetzung und Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.

3.3 Wir dürfen zur Durchführung unserer Leistungen entsprechend qualifizierte Trainerinnen, Trainer, Coaches, Referentinnen, Referenten sowie sonstige Dienstleister einsetzen.

3.4 Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Trainerin, einen bestimmten Trainer oder eine andere namentlich genannte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gilt die bei Buchung ausgewiesene Teilnahmegebühr.

4.2 Die jeweils geltenden Preise und die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer werden im jeweiligen Angebot beziehungsweise im Buchungsprozess ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern wird der gesetzlich vorgeschriebene Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben.

4.3 Soweit nicht anders angegeben, bezieht sich die Teilnahmegebühr auf eine Person.

4.4 Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten der Teilnehmenden sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

4.5 Umfang und Art gegebenenfalls enthaltener Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

4.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Die Teilnahmegebühr muss spätestens vor Beginn der Veranstaltung vollständig entrichtet sein.

4.7 Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise von einem Arbeitgeber, einer Förderstelle oder einem sonstigen Dritten übernommen oder erstattet wird.

4.8 Von uns angebotene Rabatte oder Sonderkonditionen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

5. Seminarunterlagen und Nutzungsrechte

5.1 Im Rahmen unserer Weiterbildungsveranstaltungen können den Teilnehmenden insbesondere Präsentationen, Handouts, Arbeitsblätter, Übungen, Checklisten, Vorlagen, Leitfäden, Audio- oder Videoinhalte sowie sonstige Lernmaterialien bereitgestellt werden.

5.2 Soweit nicht anders angegeben, werden Seminarunterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

5.3 Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an den von Accompany Change oder von unseren Trainerinnen und Trainern erstellten Materialien verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber.

5.4 Teilnehmende erhalten an den bereitgestellten Materialien ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene persönliche beziehungsweise berufliche Weiterbildung und Anwendung.

5.5 Ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers dürfen die Materialien insbesondere nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen vervielfältigt, an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, für eigene Schulungen oder Weiterbildungsveranstaltungen verwendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

5.6 Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

6. Besondere Voraussetzungen für Live-Online-Veranstaltungen

6.1 Bei Live-Online-Veranstaltungen ist die teilnehmende Person dafür verantwortlich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine hinreichend stabile Internetverbindung sowie gegebenenfalls Kamera, Mikrofon und die für die Veranstaltung erforderliche Software.

6.2 Die verwendete Plattform und die Zugangsmöglichkeit werden den Teilnehmenden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

6.3 Persönliche Zugangsdaten und Einwahllinks dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6.4 Technische Störungen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

6.5 Bei wesentlichen technischen Störungen, die in unserem Verantwortungsbereich liegen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, werden wir eine angemessene Ersatzlösung anbieten. Dies kann insbesondere ein Ersatztermin oder die Nachholung des betroffenen Veranstaltungsteils sein.

6.6 Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Accompany Change nicht gestattet.

6.7 Screenshots oder sonstige Aufzeichnungen, auf denen andere Teilnehmende, deren Namen, Chatbeiträge oder sonstige personenbezogene beziehungsweise vertrauliche Informationen erkennbar sind, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Personen erstellt oder verwendet werden.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Accompany Change GmbH
Innstraße 69b
94033 Passau
Deutschland
E-Mail: info@accompany-change.com

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen, kann im Falle eines Widerrufs nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie beispielsweise folgende Erklärung verwenden:

An:

Accompany Change GmbH
Innstraße 69b
94032 Passau
Deutschland
E-Mail: info@accompany-change.com

Hiermit widerrufe ich beziehungsweise widerrufen wir den von mir beziehungsweise uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Weiterbildungsleistung:

 

Gebucht am:

 

Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:

 

Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:

 

Datum:

 

Unterschrift, nur bei Erklärung auf Papier:

 

7.2 Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

8. Eigenverantwortliche Umsetzung von Veranstaltungsinhalten

8.1 Die im Rahmen unserer Veranstaltungen vermittelten Inhalte, Methoden, Impulse, Übungen und Handlungsmöglichkeiten dienen der Weiterbildung, Reflexion und Orientierung. Sie stellen keine individuelle medizinische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Beratung oder Behandlung dar.

8.2 Die Teilnehmenden entscheiden eigenverantwortlich, ob und in welcher Weise sie die vermittelten Inhalte, Methoden und Handlungsmöglichkeiten auf ihre persönliche oder berufliche Situation übertragen und umsetzen.

8.3 Soweit bei einer teilnehmenden Person gesundheitliche Beschwerden, psychische Belastungen oder andere Umstände bestehen, aufgrund derer Zweifel an der Eignung einer vermittelten Methode, Übung oder Maßnahme bestehen können, obliegt es der teilnehmenden Person, vor deren Anwendung gegebenenfalls fachkundigen medizinischen, psychotherapeutischen oder sonstigen geeigneten Rat einzuholen.

8.4 Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

9. Haftung

9.1 Accompany Change haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haftet Accompany Change für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Accompany Change oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei Ansprüchen, für die nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine unbeschränkte Haftung besteht.

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Trainerinnen und Trainer sowie Erfüllungsgehilfen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Können wir oder der Kunde vertragliche Pflichten aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt vorübergehend nicht erfüllen, sind die betroffenen Pflichten für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt.

10.2 Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignisse, die auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können.

10.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich unverzüglich über das Ereignis sowie dessen voraussichtliche Auswirkungen.

10.4 Soweit eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt dauerhaft nicht durchgeführt werden kann, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

11. Datenschutz

11.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

11.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

11.3 Soweit zur Durchführung einer Veranstaltung personenbezogene Daten an eingesetzte Trainerinnen, Trainer, Veranstaltungsorte, technische Dienstleister oder sonstige Leistungspartner übermittelt werden müssen, erfolgt dies nur im erforderlichen Umfang und auf einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundlage.

12. Vertraulichkeit innerhalb der Veranstaltung

12.1 Weiterbildungsveranstaltungen von Accompany Change leben insbesondere von Erfahrungsaustausch, Reflexion und der Bearbeitung praktischer Fälle.

12.2 Die Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen über andere Teilnehmende, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden und erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich zu behandeln.

12.3 Insbesondere dürfen von anderen Teilnehmenden geschilderte Praxisfälle, persönliche Erfahrungen oder interne Unternehmensinformationen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person außerhalb der Veranstaltung personenbezogen oder unternehmensbezogen weitergegeben werden.

12.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Ende der Veranstaltung fort.

 

B. Besondere Bedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen

13. Einzelveranstaltungen und mehrteilige Programme

13.1 Weiterbildungsveranstaltungen können als einzelne ein- oder mehrtägige beziehungsweise mehrstündige Veranstaltung oder als mehrteiliges Weiterbildungsprogramm angeboten werden.

13.2 Bei einem mehrteiligen Weiterbildungsprogramm bilden die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Module grundsätzlich eine einheitlich gebuchte Weiterbildungsveranstaltung.

13.3 Maßgeblicher Veranstaltungsbeginn für Fristen nach diesen AGB ist bei einem mehrteiligen Weiterbildungsprogramm der erste Termin des gesamten Programms.

14. Ersatzteilnehmer

14.1 Bis zum Beginn einer Weiterbildungsveranstaltung kann grundsätzlich kostenfrei eine andere geeignete Person anstelle der ursprünglich angemeldeten Person benannt werden.

14.2 Die Ersatzperson muss gegebenenfalls bestehende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

14.3 Sollten durch den Austausch einer Person zusätzliche und nicht vermeidbare Kosten Dritter entstehen, insbesondere personenbezogene Lizenzkosten, können diese nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.

15. Umbuchung durch den Kunden

15.1 Eine gebuchte Weiterbildungsveranstaltung kann einmalig auf einen anderen verfügbaren Termin derselben Veranstaltung umgebucht werden. Eine erneute Umbuchung des Ersatztermins ist nicht möglich.

15.2 Für die einmalige Umbuchung gelten folgende Bedingungen:

  1. Mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
  2. Vier Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 11 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens 50 Euro.
  3. Nach Beginn eines mehrteiligen Weiterbildungsprogramms ist eine Umbuchung des gesamten Programms grundsätzlich nicht mehr möglich.

15.3 Voraussetzung für eine Umbuchung ist, dass für den gewünschten Ersatztermin ein Platz verfügbar ist.

15.4 Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur nach vorheriger Zustimmung von Accompany Change möglich.

15.5 Bereits gewährte Rabatte oder Sonderkonditionen werden bei einer Umbuchung nur übernommen, soweit diese auch für den Ersatztermin gelten.

15.6 Durch eine Umbuchung beginnen die Stornierungsfristen nicht erneut. Wird der Ersatztermin nach einer Umbuchung storniert, ist mindestens diejenige Stornogebühr zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung für eine Stornierung des ursprünglich gebuchten Termins angefallen wäre. Ist die nach Ziffer 16 für den Ersatztermin maßgebliche Stornogebühr höher, gilt die höhere Stornogebühr.

15.7 Die Möglichkeit, gemäß Ziffer 14 kostenfrei eine geeignete Ersatzperson zu benennen, bleibt auch nach einer Umbuchung bestehen.

16. Stornierung durch den Kunden

16.1 Der Kunde kann seine Buchung vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren.

16.2 Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beziehungsweise eine gesetzliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  1. Mehr als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
  2. Sechs Wochen oder weniger, aber mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 11 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.
  3. Vier Wochen oder weniger, aber mehr als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 51 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.
  4. Zwei Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 101 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.
  5. Bei Nichterscheinen: 101 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.

16.3 Für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Stornierung bei Accompany Change maßgeblich.

16.4 Bei einem mehrteiligen Weiterbildungsprogramm gilt als Veranstaltungsbeginn der erste Termin des gebuchten Gesamtprogramms.

16.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Accompany Change infolge der Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

16.6 Die Möglichkeit, gemäß Ziffer 14 kostenfrei eine geeignete Ersatzperson zu benennen, bleibt unberührt.

16.7 Wurde die Veranstaltung zuvor gemäß Ziffer 15 umgebucht, gilt für eine spätere Stornierung des Ersatztermins ergänzend die Regelung in Ziffer 15.6.

16.8 Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.

17. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

17.1 Nach Beginn einer Weiterbildungsveranstaltung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei mehrteiligen Weiterbildungsprogrammen gilt als Veranstaltungsbeginn der Beginn des ersten Moduls.

17.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Eine Kündigung ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim jeweiligen Vertragspartner.

18. Ergänzende Einzel- und Transfercoachings

18.1 Ist im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung ein individuelles Transfer- oder Einzelcoaching enthalten, ergeben sich Umfang und gegebenenfalls vorgesehener Nutzungszeitraum aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

18.2 Ein bereits individuell vereinbarter Coachingtermin kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin einmalig kostenfrei verschoben werden.

18.3 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen, es sei denn, die teilnehmende Person weist nach, dass Accompany Change kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

18.4 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch Accompany Change

19.1 Wir behalten uns vor, eine Weiterbildungsveranstaltung insbesondere bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristiger Erkrankung oder Verhinderung der vorgesehenen Trainerin beziehungsweise des vorgesehenen Trainers, sofern keine entsprechend qualifizierte Ersatzperson zur Verfügung steht, bei höherer Gewalt oder aus einem sonstigen wichtigen Grund abzusagen.

19.2 Wir werden die Teilnehmenden über eine Absage so früh wie möglich informieren.

19.3 Bei einer Absage durch Accompany Change werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Auf Wunsch des Kunden können diese stattdessen auf einen angebotenen Ersatztermin angerechnet werden.

19.4 Weitergehende Ansprüche wegen der Absage einer Veranstaltung, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

19.5 Ein Wechsel der Trainerin beziehungsweise des Trainers, Änderungen des Veranstaltungsraums oder geringfügige Änderungen des zeitlichen oder inhaltlichen Ablaufs berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung erhalten bleiben.

20. Verhalten während der Veranstaltung und Kündigung aus wichtigem Grund

20.1 Wir legen Wert auf eine professionelle, respektvolle und störungsfreie Lernumgebung.

20.2 Teilnehmende können von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie diese trotz vorheriger Aufforderung erheblich stören, andere Teilnehmende oder eingesetzte Personen beleidigen, bedrohen oder in sonstiger Weise die ordnungsgemäße Durchführung nachhaltig beeinträchtigen.

20.3 Accompany Change kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine teilnehmende Person die Veranstaltung trotz vorheriger Aufforderung nachhaltig stört oder wenn eine fällige Teilnahmegebühr trotz Mahnung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist gezahlt wird.

20.4 Bei einem berechtigten Ausschluss oder einer Kündigung aus einem von der teilnehmenden Person beziehungsweise dem Kunden zu vertretenden wichtigen Grund besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts für bereits erbrachte Leistungen. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.

20.5 Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

 

C. Schlussbestimmungen

21. Anwendbares Recht

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

22. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

23. Verbraucherstreitbeilegung

Die Accompany Change GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

24.2 Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.